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Beitragsordnung des BC 23 Meerhof e.V.

§ 1 Allgemeines

Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge.

§ 2 Höhe der Beiträge

Jahresbeträge Z. Zt.:
Erwachsene 42 €
Jgdl. 16 bis 18 J. 30 €
Jgdl. unter 16 J. 24 €
Familien 90 €

Der nächst höhere Beitrag gilt erst ab dem Folgejahr, nachdem das Mitglied das entsprechende Lebensjahr vollendet hat.
Wird ein Mitglied z. B. also in 1998 18 Jahre alt, braucht es den Erwachsenen - Beitrag erst ab 1999 zu zahlen.

Die MV kann die Erhebung von Sonderbeiträgen beschließen.

§ 3 Ein- u. Austritt

Im Eintrittsjahr braucht das Mitglied nur für die restlichen vollen Monate nach seinem Eintritt zu zahlen.

Der Austritt ist nur zum Jahresende möglich, daher ist jeweils der Beitrag bis zum 31.12. eines jeden Jahres fällig.

§ 4 Ehrenmitglieder u. - vorsitzende

Ehrenmitglieder u. - vorsitzende sind von dem Jahr, das auf ihre Ernennung folgt, von der Beitragszahlung befreit.

§ 5 Stundung/Erlaß/ Herabsetzung

Der Vorstand kann für einzelne Mitglieder den Beitrag stunden, erlassen oder herabsetzen.
Für Mitglieder, die den Grund- oder Zivildienst leisten oder für Studenten ist keine generelle Ermäßigung vorgesehen.

§ 6 Erhebung der Beiträge

Wegen der Arbeitserleichterung sollen die Beiträge möglichst im Bankeinzugsverfahren erhoben werden.
Der Bankeinzug wird zum 1.4. eines jeden Jahres vorgenommen.
Zu diesem Zeitpunkt sind auch die übrigen Beiträge fällig, die nicht durch den Bankeinzug bezahlt werden.

Hat jemand bis zu diesem Termin seinen Beitrag nicht gezahlt, ist er auf den rückständigen Beitrag hinzuweisen.
Sollte nach mindestens zweimaliger Aufforderung der Beitrag noch nicht eingegangen sein, ist dieser Umstand vom Kassierer in der nächsten Vorstandsitzung zur Entscheidung vorzulegen.

Meerhof, den 26.01.2008

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