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Geschäftsordnung des BC 23 Meerhof e. V.

§ 1 Allgemeines/Zweck des Vereins

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die Vereinsfarben sind schwarz und weiß.
Er bekennt sich zur Tradition des Gründervereins.

§ 2 Mitgliedschaft

Der Verein ist zurzeit Mitglied in folgenden Verbänden: Fußball - und Leichtathletik - Verband Westfalen Westdeutscher Fußballverband Deutscher Fußballbund
Die Mitgliedschaft im Verein ist gleichzeitig auch die in den Verbänden.
Die Satzungen dieser Verbände werden mit der Vereinsmitgliedschaft anerkannt.

§ 3 Mitgliederversammlung ( MV )

Die ordentliche MV soll im ersten Vierteljahr stattfinden.
Die Tagesordnung hat mindestens folgende Punkte zu umfassen:
a) Jahresbericht des Vorstandes
b) Kassenbericht
c) Berichte der Kassenprüfer
d) Entlastung des Vorstandes
e) Wahl des Vorstandes und des/der Kassenprüfer/s ( soweit erforderlich )
f) Beschlussfassung über vorliegende Anträge
g) Verschiedenes

Folgende Punkte sind in der Tagesordnung anzukündigen, wenn sie behandelt werden sollen:
a) Satzungsänderungen
b) Auflösung des Vereins
c) Größere Bauvorhaben
d) Änderungen der Geschäfts-, Beitrags-, Jugend und Ehrenordnung.
Die MV leitet der 1. Vors. des Vereins.
Er kann ein anderes Mitglied mit der Leitung beauftragen.
Der Vorstand wird rollierend für 3 Jahre gewählt.
Wird ein Mitglied des Vorstandes im Rahmen einer regulär anstehenden Wahl für einen anderen Posten des Vorstandes gewählt, so ist für den dann freiwerdenden Posten eine Nachwahl durchzuführen, auch wenn für diesen Posten eine reguläre Wahl nicht anstehen würde. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.

§ 4 Abteilungen

Die einzelnen Abteilungen wählen ihren Abteilungsvorstand selbst.
Der/die Abteilungsvorsitzende/r ist Mitglied des Vorstandes des Hauptvereins.
Den Abteilungen steht es frei Zusatzbeiträge zu erheben und Rücklagen zu bilden.
Diese Mittel sind ausschließlich im Sinne der Abteilung zu verwerten.
Die Verwendung dieser Mittel erfolgt eigenverantwortlich durch den Abteilungsvorstand. Die Abteilungen berichten dem Vorstand des Hauptvereins, im Wesentlichen über die Kassenlage, zur jährlichen Mitgliederversammlung.
Im Falle der Auflösung einer Abteilung fällt eventuell vorhandenes Vermögen dem BC 23 Meerhof zu.

§ 5 Kassenprüfung

Es müssen immer 3 Kassenprüfer ( KP ) gewählt sein, von denen mind. 2 die Kasse prüfen.
Sollte kurzfristig ein zweiter KP nicht zur Verfügung stehen, ist vom Vorstand ein Mitglied kommissarisch zu bestimmen.
Die KP werden ebenfalls für 3 Jahre in einjährigem Rhythmus gewählt.
Die Kassenprüfer haben das Ergebnis der Prüfung der Buch- und Kassenführung in den Unterlagen des Kassierers schriftlich zu bestätigen.
Diese Bestätigung muss das Datum und die Unterschriften der Kassenprüfer enthalten.

§ 6 Vorstand

Der Vorstand wird von der MV gewählt.
Er tritt nach Bedarf zusammen.
Der/die Vorsitzende/r oder sein/e Stellvertreter/in leitet die Versammlung.
Er/sie ist verpflichtet, den Vorstand einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn dies von der Mehrheit der Vorstandsmitglieder verlangt wird.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 5 Vorstandsmitglieder anwesend sind.
Bei Beschlüssen entscheidet die einfache Mehrheit.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden.
Zu einer Vorstandsitzung hat der/die 1. Vorsitzende oder dessen/deren Stellvertreter/in die Vorstandsmitglieder rechtzeitig einzuladen.
Über eine Vorstandsversammlung ist ein Protokoll zu fertigen.
Der/die Protokollführer/In wird vom Leiter/in der Versammlung bestimmt.
An Vorstandsitzungen kann jedes Mitglied teilnehmen.
Stimmrecht haben nur die Vorstandsmitglieder.
Mitglieder des Vorstandes haben das Recht, an Abteilungsversammlungen teilzunehmen.

Meerhof, den 5. Februar 2011

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