BC Meerhof 1923 e.V. Onlineshop

Ehrenordnung des BC 23 Meerhof e.V.

§ 1

Der BC 23 Meerhof kann in Anerkennung besonderer Verdienste um den Sport folgende Ehrungen vornehmen:
a) Ehrenurkunde
b) Ehrennadel
c) Ehrenbrief
d) Ehrenmitgliedschaft
e) Ehrenvorsitzender/de

§ 2

Die Ehrennadeln werden verliehen für 25 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft in Silber und für 40 Jahre in Gold.

§ 3

Die Ehrenurkunde wird verliehen für die 50 -, 60 -, 70 – jährige ununterbrochene Mitgliedschaft.
Danach wird die Urkunde im Rhythmus von 5 Jahren verliehen ( 75, 80, 85 Jahre usw. ).

§ 4

Für die Ehrungen zu § 3 und § 4 zählen nur volle Kalenderjahre der Mitgliedschaft.
Die Ehrung wird auf dem jeweiligen Sportfest oder auf der darauf folgenden Mitgliederversammlung ( MV ) vorgenommen.
Der Vorstand kann in Einzelfällen, z.B. wo ein Vereinsausschluss bevorsteht, die Verleihung bis zur Klärung aussetzen.

§ 5

Der Ehrenbrief kann in Würdigung besonderer Verdienste um die Förderung des Sports an Mitglieder verliehen werden, die sich durch langjährige Mitarbeit im Verein ausgezeichnet haben.
Über die Verleihung entscheidet der Gesamtvorstand.

§ 6

Ehrenmitglied wird ein Vereinsmitglied, welches mindestens 60 Jahre alt ist und mindestens 20 Jahre ununterbrochen Mitglied des Vereins gewesen ist.

§ 7

Vorsitzende, die sich in langjähriger Tätigkeit in dieser Position besondere Verdienste um den Verein erworben haben, können von der MV zum Ehrenvorsitzenden ernannt werden.
Für diese Ernennung reicht die einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

§ 8

Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende sind von der Verpflichtung befreit, Beiträge zu zahlen.

§ 9

Die Ehrungen werden bei Austritt und Ausschluss aus dem Verein unwirksam.

§ 10

Vereinsmitglieder werden zum 75, 80, 90 und 100`sten Geburtstag sowie zur Goldenen Hochzeit mit einem Geschenk geehrt.
Zum 50 und 60´sten Geburtstag wird mit einer Glückwunschkarte gratuliert-
Ein Geschenk wird zu diesem Anlass nur bei entsprechender Einladung überreicht oder wenn das Mitglied zum 60´sten Geburtstag zum Ehrenmitglied ernannt wird.
Verstorbene Mitglieder werden auf deren Beisetzung mit einem Kranz, einer Schale, einem Geldgeschenk oder einer Karte geehrt.
Die Entscheidung trifft der Vorstand.
Verstorbenen wird in der MV gedacht, die auf das Todesjahr folgt.

Meerhof, den 01. Februar 2020

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